Entwicklungstherapie für Kinder und Jugendliche






Beratung, Begleitung, Förderung und Therapie bei Entwicklungsstörungen, sowie emotionalen und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter:

● Autismus (frühkindliche Form, Asperger-Syndrom)
● Hyperkinetische Störung (ADHS)
● Störung des Sozialverhaltens
● Emotionale Störungen
● Angststörungen, Depression, Trauer
● Belastungs- und Anpassungsstörungen
● Wahrnehmungsstörungen
● Entwicklungsverzögerungen

Kinder und Jugendliche folgen ganz intuitiv ihren ganz eigenen individuellen Entwicklungsprozessen in ihrem jeweiligen Tempo. Dabei stehen ihnen stützende Ressourcen in Form positiver Beziehungserfahrungen, sowie unterschiedliche Kompetenzen zur Bewältigung und Wachstum zur Verfügung.

Bei angeborenen Entwicklungsstörungen oder bei belastenden oder traumatischen Bedingungen und Erleben reichen diese aber häufig nicht mehr aus oder konnten erst gar nicht hinreichend entwickelt werden. So können natürliche Entwicklungsprozesse unterbrochen werden und Fehlentwicklungen, meist als Ausdruck einer Schutzfunktion, begünstigen.

Neue Erfahrungen in erlebnisnahen Prozessen können den natürlichen Fluss von Entwicklung unterstützen und wieder ins Fließen bringen.
Arbeitsansatz

Neben der Gestalt- und Musiktherapie kommen auch spiel-, tanz- und bewegungstherapeutische-, sowie Klang- und Entspannungsverfahren zum Einsatz.

Gestalttherapie
ist ein weltweit anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren. Es bietet sich hervorrangend für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an, wobei ihre Wirksamkeit gut belegt ist. Im Mittelpunkt stehen neben der therapeutischen Kontakt- und Beziehungsgestaltung, insbesondere spieltherapeutische und kreative Elemente im Vordergrund, mit dem Ziel von Ausdruck und Verarbeitung, sowie dem Erleben und Verinnerlichen neuer Erfahrungen. Mehr erfahren...

Spiel-, tanz- und bewegungstherapeutische Verfahren.
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Musiktherapie
ist ein eigenständiges (psychotherapeutisches) Verfahren, in welcher die Musik, Sprache und therapeutische Beziehung aktiv und rezeptiv ihre Wirkung entfalten. Insbesondere der hohe Aufforderungs- und Symbolcharakter der Musikinstrumente, aber auch die nonverbal-kreativ kommunikative Ebene eignen sich besonders für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ziel ist die Erhaltung, Wiederherstellung, sowie Förderung von ganzheitlicher Entwicklung und Gesundheit des Menschen. Mehr erfahren...

Klangtherapeutische- und Entspannungsverfahren.
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In der Gestaltmusiktherapie verbinden sich Menschenbild, Haltung und Arbeitsweise der Gestalttherapie mit dem Medium Musik, sowie den Methoden der Musiktherapie und weiteren Kreativ- und Entspannungsverfahren. Aus Spielräumen werden Handlungsspielräume: In der Gestaltmusiktherapie können in Spielräumen neue Erfahrungen gemacht, sowie dadurch Handlungsspielräume erweitert werden und somit Entwicklung begünstigen.
Kosten

Die jeweiligen Therapieformen
stellen keines der sogenannten Richtlinienverfahren dar, welche aktuell von den Krankenkassen übernommen werden.

In Einzelfällen übernehmen Privatversicherungen (anteilig) die Kosten für heilpraktische Behandlungen. Ansonsten richtet sich mein Angebot an Selbstzahler.

Daraus ergeben sich Vorteile zeitnaher Termine, Wegfall zeitaufwändiger Beantragungsverfahren, eine individuell auf Ihr Kind und Sie abgestimmte Behandlung und Methodenvielfalt, sowie stärkere Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im therapeutischen Prozess.

Mein Honorar beträgt
70 Euro für 45 Minuten oder 50 Euro für 30 Minuten. Nach § 4 UStG Nr. 14a sind Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach einer Anzahl von 4 - 5 Terminen.



Ablauf

Ein erstes Gespräch von 45 Minuten eröffnet die Möglichkeit einander kennenzulernen und gemeinsam zu entscheiden, ob Verfahren und Arbeitsansatz passen und wir uns vorstellen können miteinander zu arbeiten.

Bei Weiterarbeit finden in der Regel
wöchentliche bis zweiwöchentliche Termine statt, um die für den therapeutischen Prozess regelmäßige Kontinuität zu ermöglichen.

Die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen schließt eine elterliche Zusammenarbeit mit ein, sodass
nach ca. 3 - 4 Einheiten anstatt der Therapie ein Elterngespräch stattfinden wird.

Nach 3 - 5 sogenannten probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob eine Weiterarbeit fortgesetzt wird.

Die vereinbarten
Termine können 48 Werktagsstunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei weniger als 48 Werktagsstunden muss ich das ausgefallene Honorar in Rechnung stellen.
Heilerlaubnis


Heilerlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz,
nach § 1 Abs. 3 HeilprG,
beschränkt auf dem
Gebiet der Psychotherapie,
erteilt durch die Behörde
für Gesundheit und
Verbraucherschutz
der Freien und
Hansestadt Hamburg
am 13.01.2020.
Kontaktaufnahme


Stefanie Zießler
Brooklande 6a
23863 Bargfeld-Stegen

+ 49 (160) 94875436

info@gestaltmusiktherapie.de

Mitglied der DVG e.V.
Mitglied der
DMtG e.V
Mitglied im
Penguins e.V.