In der Musiktherapie entfalten Klang- und Entspannungsverfahren insbesondere auf rezeptiv-körperlicher Ebene ihre Wirkung. Diese werden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen spielerisch in den gemeinsamen Prozess eingebunden.
Dabei wirken Klänge und Rhythmen ganzheitlich auf den Körper und können entscheidend zu Entspannung und Wohlbefinden beitragen. Die neurologische Wirkebene ist dabei wissenschaftlich gut belegt.
Neben neuen Körpererfahrungen können Entspannungsprozesse maßgeblich zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Gesundheit beitragen und Entwicklungsschritte begünstigen.
Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, nach § 1 Abs. 3 HeilprG, beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie, erteilt durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg am 13.01.2020.